Klimaanlagen
Ziel
Seit dem 01. August 2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe: alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, müssen eine neue Sachkundeschulung besuchen. Der neue Sachkundenachweis muss für alle Kfz-Betriebe spätestens ab dem 04. Juli 2010 vorliegen.
Verstöße gegen die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung können mit Bußgeldern bis zu 50.000,– EUR geahndet werden
Inhalt
– Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen – Einleitung
– Umweltauswirkungen
– Europäische und nationale Gesetzgebung
– Verordnungen (EG) Nr. 2037/2000, 842/2006, 307/2008
– Richtlinie 2006/40/EG
– Chemikalien-Klimaschutzverordnung
– Abfallrechtliche Vorschriften – gesetzliche Grundlagen
– physikalische Grundlagen
– Aufbau und Funktion der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
– Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlage
– Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten
– Umweltverträgliche Rückgewinnung von Kältemittel
– Zukünftige Kraftfahrzeug-Klimaanlagentechnologie (CO2 Klimaanlagen)
– Praxis
Abschluss
Der Lehrgang endet mit einem Abschlusstest
Teilnahmezertifikat über den Sachkundenachweis der Kenntnis über Umweltbelastung, den Umgang, die Befüllung und Entsorgung bei Kfz-Klimaanlagen.
Eckdaten:
Dauer des Kurses: | 8 Stunden |
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Intervall: | 8.00 Uhr bis 15.15 Uhr |
Kosten: | 250 € |
Ansprechpartner
Frau Anna Maria Köther
Umgehungsstraße 1 - 3 / 35043 Marburg